Ist der Luchs in Zeiten knapper 
                    Budgetmittel nicht ein entbehrlicher Luxus? Gibt es denn nichts 
                    Wichtigeres zu tun als sich um eine große Katze zu kümmern, 
                    die weltweit nicht einmal vom Aussterben bedroht ist? Diese 
                    Fragen mögen sich so manche stellen.     | 
                    | 
                    | 
                
                 
                  Der Luchs im Recht  | 
                    | 
                    | 
                
                 
                  Neben seinem festen Platz im Ökosystem 
                    und einer ethischen Verpflichtung zum Schutz unserer Mitgeschöpfe 
                    sind wir jedoch auch durch diverse nationale und internationale 
                    Gesetze und Verordnungen dazu angehalten, dem Luchs dauerhaft 
                    einen Platz in Österreich zu gewähren. 
                     
                   | 
                
                 
                  |   Österreich 
                    Der Luchs ist rechtlich gesehen in Österreich Ländersache. 
                      Das heißt jedes einzelne Bundesland regelt den Schutz 
                      des Luchses selbst.  
                      In den meisten österreichischen Bundesländern 
                      ist der Luchs im Jagdrecht als ganzjährig geschonte 
                      Art angeführt. Verstöße werden in OÖ 
                      beispielsweise mit einer Geldstrafe von bis zu 2.200 EUR 
                      sowie einem Jagdkartenentzug geahndet.  
                       
                      Meist findet der Luchs aber auch im Naturschutzrecht Berücksichtigung 
                      - nicht zuletzt durch die Vorgaben des Europarechtes und 
                      internationaler naturschutzrechtlicher Bestimmungen. In 
                      der aktuellen Roten Liste für Österreich gilt 
                      der Luchs als "stark gefährdet". 
                    Somit teilen sich Jagd und Naturschutz die Verantwortung 
                      für den Luchs in Österreich - und das ist gut 
                      so. Das Bundesministerim für Land- und Forstwirtschaft, 
                      Umwelt und Wasserwirtschaft beteiligt sich unterstützend 
                      am Schutz des Luchses. 
                     | 
                
                 
                   
                      Europa 
                    In Folge der europaweiten Gefährdungssituation wurde 
                      die Art in die Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 
                      (FFH) der EU aufgenommen. Die Mitgliedsstaaten sind somit 
                      verpflichtet, für die Erhaltung des Luchses besondere 
                      Schutzgebiete (FFH-Gebiete) auszuweisen und die Art streng 
                      zu schützen. 
                     | 
                
                 
                  |    
                      Weltweit 
                       
                      Im CITES-Abkommen (Convention on 
                      International Trade in Endangered Species 
                      of Wild Fauna and Flora) ist auch der Luchs aufgelistet. 
                      Jeder Transport von Luchsen und ihren Bestandteilen (Fell, 
                      ...) sind anzeige- und genehmigungspflichtig. 
                       
                      Auch Berner- und Bonner Konvention schützen den Luchs. 
                     
                     |