Ist der Luchs Luxus?

Ist der Luchs in Zeiten knapper Budgetmittel nicht ein entbehrlicher Luxus? Gibt es denn nichts Wichtigeres zu tun als sich um eine große Katze zu kümmern, die weltweit nicht einmal vom Aussterben bedroht ist? Diese Fragen mögen sich so manche stellen.

  Der Luchs - streng geschützt und ganzjährig geschont.

Der Luchs im Recht

   
Neben seinem festen Platz im Ökosystem und einer ethischen Verpflichtung zum Schutz unserer Mitgeschöpfe sind wir jedoch auch durch diverse nationale und internationale Gesetze und Verordnungen dazu angehalten, dem Luchs dauerhaft einen Platz in Österreich zu gewähren.

Österreich

Der Luchs ist rechtlich gesehen in Österreich Ländersache. Das heißt jedes einzelne Bundesland regelt den Schutz des Luchses selbst.
In den meisten österreichischen Bundesländern ist der Luchs im Jagdrecht als ganzjährig geschonte Art angeführt. Verstöße werden in OÖ beispielsweise mit einer Geldstrafe von bis zu 2.200 EUR sowie einem Jagdkartenentzug geahndet.

Meist findet der Luchs aber auch im Naturschutzrecht Berücksichtigung - nicht zuletzt durch die Vorgaben des Europarechtes und internationaler naturschutzrechtlicher Bestimmungen. In der aktuellen Roten Liste für Österreich gilt der Luchs als "stark gefährdet".

Somit teilen sich Jagd und Naturschutz die Verantwortung für den Luchs in Österreich - und das ist gut so. Das Bundesministerim für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beteiligt sich unterstützend am Schutz des Luchses.


Europa

In Folge der europaweiten Gefährdungssituation wurde die Art in die Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU aufgenommen. Die Mitgliedsstaaten sind somit verpflichtet, für die Erhaltung des Luchses besondere Schutzgebiete (FFH-Gebiete) auszuweisen und die Art streng zu schützen.


Weltweit

Im CITES-Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist auch der Luchs aufgelistet. Jeder Transport von Luchsen und ihren Bestandteilen (Fell, ...) sind anzeige- und genehmigungspflichtig.

Auch Berner- und Bonner Konvention schützen den Luchs.