Für Schäden an Haustieren in OÖ, die durch Wildtiere verursacht werden, die dem Jagdrecht unterliegen, hat der OÖ Landesjagdverband eine Versicherung abgeschlossen.
     
Sachverständige Begutachtung
     
Um Ausgleichszahlungen für Luchsübergriffe auf Nutztiere leisten zu können, ist eine fundierte und sachverständige Begutachtung der gemeldeten Vorfälle unabdingbare Voraussetzung.
     
Deshalb wurden Luchsberater ausgebildet, welche die Schadensfälle vor Ort sichten. Sie veranlassen dann weitere Schritte.   Die Verdachtsfälle werden in der zuständigen Tierbeseitungsanstalt untersucht.
     
Bei Verdacht eines Übergriffes eines Luchses auf ein Haustier (Schaf, Ziege, Gatterwild, ...) wenden Sie sich bitte an den für Ihr Gebiet zuständigen Luchsberater, an den Jagdreferenten der Bezirkshauptmannschaft bzw. an den OÖ Landesjagdverband unter der Telefonnummer: 07224-20083