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Für Schäden an Haustieren in OÖ,
die durch Wildtiere verursacht werden, die dem Jagdrecht unterliegen,
hat der OÖ Landesjagdverband eine Versicherung abgeschlossen.
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Sachverständige Begutachtung |
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Um Ausgleichszahlungen für Luchsübergriffe
auf Nutztiere leisten zu können, ist eine fundierte und
sachverständige Begutachtung der gemeldeten Vorfälle
unabdingbare Voraussetzung. |
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Deshalb wurden Luchsberater ausgebildet, welche die Schadensfälle
vor Ort sichten. Sie veranlassen dann weitere Schritte. |
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Bei Verdacht eines Übergriffes eines Luchses
auf ein Haustier (Schaf, Ziege, Gatterwild, ...) wenden Sie
sich bitte an den für Ihr Gebiet zuständigen Luchsberater,
an den Jagdreferenten der Bezirkshauptmannschaft bzw. an den
OÖ Landesjagdverband unter der Telefonnummer: 07224-20083
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