Wildtiere sind vor dem Gesetz "herrenlos", sie gehören
grundsätzlich niemandem. Der Jagdpächter hat jedoch
das Aneignungsrecht (für Wild das dem Jagdrecht unterliegt),
wenn die Tiere tot sind (durch Jagd, Verkehr etc.). Zur Akzeptanzförderung
wird dem Revierinhaber seit 1999 für nachweislich vom Luchs
erbeutete Huftiere eine Meldeprämie ausgezahlt.
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Diese vom OÖ Landesjagdverband entworfene
Regelung sieht vor, dass ein Betrag von 75 EUR für totes
Reh- oder Rotwild aus-bezahlt werden, wenn ein Luchsberater
(Luchsrissbegutachter) den Luchs als Verursacher bestätigt.
Dabei erhält 60 EUR die Jagdgesellschaft als Meldeprämie
und 15 EUR der Luchsrissbegutachter als Aufwandsentschädigung. |
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Wichtig ist, dass der Riss vor
Ort begutachtet werden kann und auch dort verbleibt, so dass
eine weitere Nutzung durch den Luchs möglich ist. |
Wildtierrisse
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Die Praxis der Zahlung einer
Meldeprämie hat dazu beigetragen, dass sich die anfangs
sehr emotional geführte Luchs-Reh-Mensch-Diskussion
etwas beruhigen konnte.
Erfreulich ist, dass durch die fachliche Begutachtung von
Rissen eine Verifizierung von Luchsrissen stattfindet. Das
heißt es wird geklärt, ob der Luchs am Werk war
oder nicht. Durch diese Dokumentation verbessert sich auch
die Datenlage und das Wissen um den Luchs in unserer Region.
Auffallend ist, dass fast ausschließlich Risse gemeldet
werden. Das Melden anderer Luchshinweise wie Fährte,
Sichtung, Ruf, ... geht oftmals leider unter.
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