Luchsberater
Ihren zuständigen Luchsrissbegutachter erfahren sie beim OÖ Landesjagdverband unter 07224-20083. Ein Nachweisformular finden sie unter...

Meldeprämie

Wildtiere sind vor dem Gesetz "herrenlos", sie gehören grundsätzlich niemandem. Der Jagdpächter hat jedoch das Aneignungsrecht (für Wild das dem Jagdrecht unterliegt), wenn die Tiere tot sind (durch Jagd, Verkehr etc.). Zur Akzeptanzförderung wird dem Revierinhaber seit 1999 für nachweislich vom Luchs erbeutete Huftiere eine Meldeprämie ausgezahlt.

     
Diese vom OÖ Landesjagdverband entworfene Regelung sieht vor, dass ein Betrag von 75 EUR für totes Reh- oder Rotwild aus-bezahlt werden, wenn ein Luchsberater (Luchsrissbegutachter) den Luchs als Verursacher bestätigt. Dabei erhält 60 EUR die Jagdgesellschaft als Meldeprämie und 15 EUR der Luchsrissbegutachter als Aufwandsentschädigung.   Nur bei durch Luchsberater bestätigte Luchsrisse gibt es die Meldeprämie.
Wichtig ist, dass der Riss vor Ort begutachtet werden kann und auch dort verbleibt, so dass eine weitere Nutzung durch den Luchs möglich ist.


Wildtierrisse

 

Die Praxis der Zahlung einer Meldeprämie hat dazu beigetragen, dass sich die anfangs sehr emotional geführte Luchs-Reh-Mensch-Diskussion etwas beruhigen konnte.

Erfreulich ist, dass durch die fachliche Begutachtung von Rissen eine Verifizierung von Luchsrissen stattfindet. Das heißt es wird geklärt, ob der Luchs am Werk war oder nicht. Durch diese Dokumentation verbessert sich auch die Datenlage und das Wissen um den Luchs in unserer Region.

Auffallend ist, dass fast ausschließlich Risse gemeldet werden. Das Melden anderer Luchshinweise wie Fährte, Sichtung, Ruf, ... geht oftmals leider unter.